Dürfen an der Stelle, die mit der sichtbaren Haltestellelinie abgesteckt ist, Fahrzeuge anhalten, die Kinder in die Schulen und Kindergärten befördern?
💡 Erklärung
Richtige Antwort: JA
🔍 Situationsanalyse: Du näherst dich einem Straßenabschnitt, an dem sich auf der rechten Seite eine Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs befindet, die durch eine Haltestellenlinie (Zickzacklinie auf der Fahrbahn) gekennzeichnet ist.
📖 Erklärung der Regel: Gemäß der Straßenverkehrsordnung ist das Halten an Bushaltestellen für die meisten Fahrzeuge grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch eine gesetzliche Ausnahme: Fahrzeuge, die organisierte Gruppen von Kindern zu Schulen oder Kindergärten befördern, dürfen an dieser Stelle halten, um das Ein- oder Aussteigen der Fahrgäste zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass dieses Halten den Verkehr der Busse des öffentlichen Nahverkehrs nicht behindert.
💡 Tipp: Denke daran, dass dieses Privileg ausschließlich für Fahrzeuge gilt, die organisierte Gruppen von Kindern befördern. Wenn du einen normalen Pkw fährst, benutze Haltestellen unter keinen Umständen als Orte für einen „kurzen“ Stopp, da dies mit einem Bußgeld geahndet wird und die Arbeit der Fahrer des öffentlichen Nahverkehrs behindert.