Hat man die Pflicht an der markierten Stelle sogar dann anzuhalten, wenn man sich vergewissert hast, dass sich auf der Vorfahrtsstraße keine anderen Fahrzeuge bewegen?
💡 Erklärung
Richtige Antwort: JA
🔍 Situationsanalyse: Sie nähern sich einer Kreuzung, an der ein „STOP“-Schild (B-20) aufgestellt ist. Vor Ihnen befindet sich eine quer zur Fahrbahn markierte Haltelinie. Ihre Aufgabe ist es, das Fahrzeug an dieser Stelle vollständig zum Stillstand zu bringen.
📖 Erklärung der Regel: Das Stoppschild verpflichtet den Fahrer dazu, das Fahrzeug an der gekennzeichneten Stelle (oder dort, wo man die gesamte Kreuzung einsehen kann) zwingend zum Stehen zu bringen. Dies ist ein sogenannter absoluter Stopp. Es spielt keine Rolle, ob auf der Querstraße andere Fahrzeuge unterwegs sind oder ob sie leer ist – die Pflicht anzuhalten bleibt bestehen. Das Unterlassen dieses Halts, selbst wenn Sie sich von der Sicherheit des Manövers überzeugt haben, stellt einen Verkehrsverstoß dar.
💡 Tipp: Während der staatlichen Fahrprüfung achten die Prüfer besonders auf das sogenannte „vollständige Anhalten“. Stellen Sie sicher, dass die Tachonadel auf Null sinkt und das Auto spürbar zum Stillstand kommt – dies ist das deutlichste Signal an den Prüfer, dass Sie die Situation voll im Griff haben und die Verkehrszeichen respektieren.