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ID: 7513
1 Pkt
Spezialwissen (A/B/C)
Schwierigkeit: 25/100
Ist man als Fahrzeughalter dazu verpflichtet, auf Verlangen einer zuständigen Behörde hin ihr mitzuteilen, wem man das Fahrzeug zum Lenken oder zur Nutzung in einer bestimmten Zeit überlassen hat?
A
Ja, es sei denn, dass das Fahrzeug für gewerbliche Zwecke benutzt wird.
B
Ja, es sei denn, dass das Fahrzeug entgegen deinem Willen und Wissen durch eine unbekannte Person benutzt worden ist, was man nicht verhindern konnte.
C
Ich bin nicht dazu verpflichtet.
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