Ist ein Fahrzeugführer verpflichtet, Fußgängern, die sich auf dem Platz bewegen, Vorfahrt zu gewähren, wenn er einen Platz befährt, auf dem Fußgänger- und Fahrzeugverkehr mangels getrennter Straßen- und Fußgängerwege auf derselben Fläche stattfinden?