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ID: 11085
1 Pkt
Spezialwissen (A/B/C)
Schwierigkeit: 25/100
Falls der Landrat einen Verwaltungsbescheid über den Einbehalt des Führerscheins Klasse A für 3 Monate erteilte, dann - da die Mitführpflicht des Führerscheins während der Motorradfahrt nicht besteht -
A
dürfen Sie nur innerhalb des entsprechenden Landkreises Motorrad fahren;
B
dürfen Sie nur innerhalb Ihres festen Wohnortes Motorrad fahren;
C
dürfen Sie während der Einbehaltszeit kein Motorrad fahren.
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